der unterrichtsgegenstand informatik

 

Die Bedeutung neuer Informationstechnologien, die große Rolle des PC und der EDV werden heute nicht mehr in Frage gestellt. Deshalb hat der SGA schon im Schuljahr 2000/2001 beschlossen den Pflichtgegenstand "Informatik" in der Unterstufe einzuführen (schulautonome Regelung).

 

Durch die vom Ministerium angeordnete Stundenreduktion wird das Fach Informatik seit dem Schuljahr 2007/08 in folgender Form geführt: In den ersten beiden Klassen wird Informatik als Freigegenstand angeboten. Der Besuch dieses Freigegenstandes wird dringend empfohlen, und da über 90% der Erst- und Zweitklassler teilnehmen, kann das Fach – anders als bei anderen Freigegenständen – in den Vormittagsunterricht integriert werden. In den dritten und vierten Klassen des Gymnasiums (A-,B-,D-Klassen) wird Informatik als Pflichtgegenstand geführt, im Gymnasiums mit vier obligatorischen Fremdsprachen (C-Klassen) jedoch bleibt es ein Freigegenstand.

 

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Read MoreLehrinhalte / Lehrstoff

 

1. Klasse

  • Benennen und Erkennen der wichtigsten Teile eines PC.
  • An- und Abmelden im Netzwerk.
  • Benutzung von Maus und Tastatur.
  • Erwerben grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Bedienung eines gängigen PC-Betriebssystems (zur Zeit Windows oder Linux).
  • Umgang mit einem Dateimanager.
  • Anlegen von Ordnern und Speichern von Daten.
  • Kennenlernen eines Textverarbeitungsprogramms und Nutzung der wesentlichsten Features.
  • Möglichst rasches Tippen von selbst zu erstellenden Texten durch Üben mit Programmen zum Erlernen des Zehn-Finger-Systems.
  • Kopieren, Ausschneiden und Löschen von Text, Formatieren von Text, Einfügen von Grafiken und Bildern in Texte. Überprüfung von selbst verfassten Texten mit Hilfe von Rechtschreibkorrekturprogrammen, aber auch durch Mitschüler und den Verfasser selbst.
  • Benutzung eines einfachen Mal- und/oder Zeichenprogramms.

 

2. Klasse

  • Festigung und Erweiterung des in der 1. Klasse Gelernten (Schreiben am PC, Benutzung des Betriebssystems). Eventuell Führung eines Teils der Mitschriften aus einem Pflichtgegenstand mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogramms am PC.
  • Benutzung eines Browsers zur Recherche im Internet, Durchführen von Recherchen im Internet, Sichten und Bewerten von Rechercheergebnissen, Einfügen von Bildern, Grafiken und Rechercheergebnissen in eigene Textproduktionen.
  • Recherchieren in Bibliotheken (Schulbibliotheken, andere Bibliotheken), Verstehen und Nutzen der entsprechenden Rechercheergebnisse.
  • Anleitungen zum Erledigen von Hausübungen für verschiedene Pflichtgegenstände am PC.
  • Kennenlernen und Nutzung einer Lernplattform.

 

3. Klasse:

Aufbauend auf den im Freigegenstand (1. und 2. Klasse) oder den im Unterricht anderer Gegenstände durch integrativen Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und des PC erworbenen Kenntnissen, sollen je nach Vorwissen, Vorkenntnissen und gegebenen Fertigkeiten der jeweiligen Schülergruppe die wesentlichsten Kenntnisse im Umgang mit Betriebssystemen und Textverarbeitungsprogrammen wiederholt und erweitert werden. Der Umgang mit Netzlaufwerken, Ordnern und Dateien in Dateimanagern sollte allen Schülern geläufig sein. Die Möglichkeiten der Nutzung eines Tabellenkalkulationsprogramms sollten vermittelt werden. Dabei sind sowohl die mathematischen Anwendungen wie auch die Möglichkeiten der Umsetzung von Tabellen und Datenbeständen in Grafiken mögliche Lehrinhalte. Auch die Nutzung eines Präsentationsprogramms in Grundzügen bietet sich als Inhalt an.

Schließlich sollten zumindest in Ansätzen im Rahmen kleinerer Projekt oder eines größeren Projektes Dokumente, in welche neben selbst erstellten Texten Bilder, Grafiken, Tabellen, statistische Auswertungen, Fragebogen u. ä. eingebunden sind, erstellt werden. Mögliche Textsorten dafür wären: Flugblatt, Einladung, Speisekarten, Broschüre, Schülerzeitung, Projektmappe, Portfolio.

 

4. Klasse:

Der Unterricht in der vierten Klasse greift auf das in der 3. Klasse Erlernte zurück und soll die erworbenen Grundkenntnisse vertiefen und erweitern. Die Bearbeitung von Bildern bildet zusammen mit dem Erwerb grundlegender Kenntnisse über den Aufbau von Pixel- und Vektorgrafiken bzw. -bildern den Schwerpunkt des Lehrstoffs dieses Schuljahres. Das Erstellen und Bearbeiten von Bildern mit Hilfe digitaler Kameras soll erlernt werden. Mögliche weitere Lehrinhalte (für Projekte) sind: Erstellen animierter Grafiken, Erstellen von Präsentationen, Nutzung eines Autorensystems, Erstellen von Multimedia-Anwendungen.

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