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Geschrieben von: Administrator
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Richtlinien zur Durchführung der Praktischen Vorprüfung zur Reifeprüfung in Bewegung und Sport - Polysportiver Zweig
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- Zur Ablegung der pflichtigen Vorprüfung aus Bewegung und Sport sind die Schüler der 7. Klasse berechtigt (§ 23, Reifeprüfungsverordnung). Der Haupttermin findet in der 7. Klasse statt. Er wird vier Wochen vorher bekanntgegeben. Die Prüfungskandidaten/-innen haben sich dazu 2 Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung anzumelden und gleichzeitig bekannt zu geben, aus welchen Prüfungsgebieten sie die Vorprüfung ablegen. Der 1. Nebentermin wird ebenfalls in der 7. Klasse eingerichtet, ein weiterer Nebentermin im 1. Semester der 8. Klasse. Anmeldungen dazu erfolgen schriftlich beim Fachkoordinator. Wenn der rechtzeitige Nachweis infolge schwerer körperlicher Behinderung zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vorprüfungstermins nicht möglich ist, kann dieser Nachweis bis zum Beginn der schriftlichen Klausurarbeit erbracht werden (§ 50).
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- Die praktische Vorprüfung besteht aus 4 Teilprüfungen, die aus den Schwerpunktfächern Leichtathletik, Schwimmen, Boden- und Gerätturnen, Handball und Volleyball gewählt werden können, wobei aus jeder Gruppe (Individual- bzw. Mannschaftssportarten) 2 gewählt werden müssen.
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- Alle Limitleistungen und Technikprüfung müssen positiv sein. Ausnahme: 2 Disziplinen bei den Leichtathletik-Limits. Eine negative Leistung kann durch eine andere überdurchschnittliche Leistung (Sehr gut oder Gut) innerhalb der Prüfung kompensiert werden. Sollten bei einer Teilprüfung, die aus Limit- und Technikteil besteht (Leichtathletik, Schwimmen), mehr als zwei Technikteile negativ sein, so ist die ganze Technikprüfung zu wiederholen.
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- Sollte eine Teilprüfung negativ sein, so kann sie durch mindestens ein überdurchschnittliches Ergebnis (Sehr gut oder Gut) bei einer anderen Teilprüfung kompensiert werden.
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- Es müssen alle Disziplinen einer Teilprüfung absolviert werden.
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- Zum Antreten zur Vorprüfung ist die Erfüllung der in unserem Ausbildungskonzept enthaltenen Bedingungen Voraussetzung.
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- In Ausnahmefällen kann unter nachstehenden Voraussetzungen auch eine oben nicht angeführte Sportart statt einer Mannschaftssportart als Schwerpunktfach gewählt werden.
         Die Voraussetzungen dafür sind:
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- Die Sportart muss von dem/der betroffenen Kandidaten/in leistungssportmäßig betrieben werden (Regelmäßiges Training, regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen).
- Ist in dieser Sportart ausreichende fachliche Betreung durch Lehrkräfte unserer Schule nicht möglich, so kann auch eine andere Person, die über entsprechende Qualifikationen verfügt, als PrüferIn bestellt werden.
- Der/die Prüfungskandidat/in hat in der 7. Klasse rechtzeitig (spätestens bis Ende Oktober) um die Zulassung anzusuchen.
- Der organisatorische Aufwand für die Prüfung darf ein vertretbares Ausmaß nicht überschreiten.
- Über die Zulassung entscheiden Direktor, Fachkoordinator und die jeweils unterrichtenden Bewegungserzieher.
- Dem/der Prüfungskandidat/in obliegen allfällige organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung.
- Der Schule dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Abhaltung der Prüfung erwachsen.
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- Erweiterte Wahlmöglichkeiten bei der Ablegung der Vorprüfung
Für jene Schüler, die sich für die polysportive Ausbildungsvariante entschieden haben, bleiben Umfang und Inhalt der bisherigen Teilprüfungen unverändert. Für Schüler, die die ballsportorientierte plysportive Ausbildungsvariante (Handball od. Volleyball) gewählt haben, werden in den Individualsportarten modifizierte Teilprüfungen als „Variante B“ angeboten. Die Inhalte dieser Variante B sind ebenso wie die der Variante A schriftlich festgelegt. Bei der „ballsportorientierten“ Vorprüfung muss eine Teilprüfung (Handball oder Volleyball) als Variante B, die übrigen 3 Teilprüfungen in der Variante A abgelegt werden.
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Richtlinien zur Durchführung der Praktischen Vorprüfung zur Reifeprüfung in Bewegung und Sport - Handball- und Volleyballakademie
Die praktische Vorprüfung besteht aus 3 Teilprüfungen: 1. Handball bzw. Volleyball 2. Leichtathletik 3. Wahlweise Schwimmen, Boden- und Gerätturnen oder die alternative Ballsportart (Handball oder Volleyball)
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